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Vorsteuerabzug bei einem Bestandvertrag (Leasingvertrag) über Kraftfahrzeuge oder Krafträder im Falle der Beschädigung des Bestandobjektes durch Unfall oder höhere Gewalt

MR Dr. Emil CaganekÖStZ 2001/192ÖStZ 2001, 86 Heft 5 v. 1.3.2001

Ergänzung der Umsatzsteuerrichtlinien 2000

Für Kfz-Mietverträge (Leasingverträge), die ab dem 1. 7. 2000 abgeschlossen werden (wurden), gilt für vom Vermieter (Leasinggeber) in Auftrag gegebene Reparaturleistungen eine Sonderregelung hinsichtlich des Vorsteuerabzuges. Diese Neuregelung wurde durch eine Ergänzung der UStR 2000 im Interesse einer praktikablen Vollziehung interpretiert. Im Folgenden soll die neue Rechtslage dargestellt und an Hand von Beispielen erläutert werden.

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