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Natursteinverlegung in Österreich nach Gründung einer griechischen Einzelfirma (EAS 1716 v 28. 8. 2000

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-GriechenlandÖStZ 2001/181ÖStZ 2001, 83 Heft 4 v. 15.2.2001

Führt ein in Österreich ansässiger Unternehmer im In- und Ausland Verlegearbeiten von Marmor- und Natursteinen durch, die die österr Kunden bei einer inländischen KEG, deren Kommanditist der genannte Unternehmer ist, gekauft haben, dann ist zunächst davon auszugehen, dass kraft unbeschränkter Steuerpflicht nicht nur die aus dem Steinverkauf als KEG-Gewinnanteile erzielten Einkünfte, sondern auch die aus der Steinverlegung erzielten Einkünfte der österreichischen Besteuerung unterliegen.

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