Im Beitrag wird § 240 Abs 3 BAO unter besonderer Berücksichtigung der Neufassung durch das Budgetbegleitgesetz 2001 behandelt, wobei folgende Themenbereiche angesprochen werden: Anwendungsbereich, Antrag auf Rückzahlung, Entscheidung über den Antrag, Auswirkung auf § 202 Abs 2 BAO, Zuständigkeit (für die Rückzahlung von Lohnsteuer), besondere Zuständigkeit des Finanzamtes Eisenstadt, In-Kraft-Treten der Neufassung und Gutschriftszinsen.