Der Autor befasst sich in seiner Abhandlung mit der systematischen Einbindung des § 162 BAO in das Ermittlungsverfahren, dem Zweck dieser Gesetzesbestimmung, dem Ermessen der Finanzverwaltung, dieses Instrument der Empfängerbenennung zum Einsatz zu bringen oder nicht, der Rechtsfolge der Nichtabzugsfähigkeit, der besonderen Bedeutung dieser Bestimmung für Auslandssachverhalte und der Empfängerbenennung in strafrechtlicher Sicht. Abschließend fasst er die wichtigsten Ergebnisse punktuell zusammen.