vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Elektronische Lohnzettel-Übermittlung

Die erste Seite aktuellÖStZ 2001/82ÖStZ 2001, 29 Heft 3 v. 1.2.2001

Auf Grund des Budgetbegleitgesetzes 2001 hat die Übermittlung von Lohnzetteln nunmehr grundsätzlich elektronisch zu erfolgen. Diese Verpflichtung zur elektronischen Lohnzettelübermittlung erfolgte im Hinblick auf die fortschreitende technische Entwicklung und den Umstand, dass auch im Bereich der Sozialversicherung Meldungen grundsätzlich mittels elektronischer Datenfernübertragung zu erstatten sind. Die Frist für die elektronische Lohnzettelübermittlung ist Ende Februar des folgenden Kalenderjahres.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte