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Änderung der UStR 2000: Ärztliche Gutachtertätigkeit EUSt-Befreiung für Zahnersatz

Die erste Seite aktuellÖStZ 2001/83ÖStZ 2001, 29 Heft 3 v. 1.2.2001

Die Steuerpflicht ärztlicher Gutachtertätigkeit wird eingeschränkt und neu präzisiert. Auf Grund des Erkenntnisses des VwGH vom 28.09.2000, Zl 99/16/0302, ist die Einfuhr von Zahnersatz von der Einfuhrumsatzsteuer befreit.

Folgende Änderungen sind für Vorgänge ab dem 1. 1. 2001 vorgesehen:

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