Die Steuerpflicht ärztlicher Gutachtertätigkeit wird eingeschränkt und neu präzisiert. Auf Grund des Erkenntnisses des VwGH vom 28.09.2000, Zl 99/16/0302, ist die Einfuhr von Zahnersatz von der Einfuhrumsatzsteuer befreit.
Folgende Änderungen sind für Vorgänge ab dem 1. 1. 2001 vorgesehen: