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Kapitalertragsteuer von verdeckten AusschüttungenEin Plädoyer für die Direktvorschreibung aus dem Blickwinkel von Anspruchsverzinsung und Endbesteuerung

Die BetriebsprüfungÖStZ 2001/1029ÖStZ 2001, 543 Heft 21 v. 1.11.2001

Die Finanzverwaltung schreibt die auf verdeckte Ausschüttungen entfallende Kapitalertragsteuer im Regelfall der ausschüttenden Gesellschaft vor. Diese Vorgangsweise führt sehr oft zu problematischen Ergebnissen und sollte deshalb überdacht werden.

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