Anspruchszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Die Bagatellgrenze (Freigrenze!) von 50 Euro bewirkt, dass eine Nachforderung nicht in jedem Fall Zinsenpflicht auslöst. Die Homepage des BMF (www.bmf.gv.at ) enthält eine Formel zur Ermittlung des zinsenfreien Zeitraumes, der sich -- je nach Steuernachzahlung -- aus der Bagatellgrenze ergibt. Zu beachten ist, dass die Formel und die dazu angeführten Berechnungsbeispiele durch die zweimalige Senkung des Basiszinssatzes überholt sind.