- Tourismusverbände, Rz 273: Umfang des unternehmerischen Bereiches (Umfang der Werbetätigkeit) soll näher erläutert werden.- Golfplätze, Rz 894f: Anpassung an die EuGH-Judikatur (C-150/99 ) dahingehend, dass bei Sport- bzw Spieleinrichtungen (zB Golfplatz, Tennisplatz) keine auf die Grundstücksvermietung entfallende steuerfreie Umsatzkomponente angesetzt werden kann (siehe ).