Marionettenspielern ist wie den Schauspielern eines Theaters die Künstlereigenschaft iSd Art 17 Abs 1 DBA-USA zuzumessen. Einkünfte eines österr Marionettentheaters, das in der Rechtsform einer GmbH betrieben wird und eine Tournee durch die USA unternimmt, unterliegen jedoch nicht der US-Besteuerung, da Art 17 Abs 1 conv cit nur auf natürliche Personen, sonach nur auf die (im Angestelltenverhältnis) tätigen „Künstler“ anwendbar ist. Soweit diese „Künstler“ Bruttoeinnahmen aus der Tournee in einem die 20.000 US-Dollar Freigrenze nicht übersteigendem Ausmaß erzielen, dürfen auch sie in den USA nicht besteuert werden (siehe auch das Verständigungsprotokoll zu Artikel 17 betr den vergleichbaren Fall eines Orchestergastspiels).