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Ungarische Beteiligungserträge einer österr Stiftung (EAS 1744 v 30. 10. 2000)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-UngarnÖStZ 2001/80ÖStZ 2001, 28 Heft 1 und 2 v. 15.1.2001

Beteiligungserträge, die eine österr Privatstiftung von einer ungarischen Kapitalgesellschaft bezieht, sind gem § 13 Abs 2 Z 3 KStG nur dann in Österreich körperschaftsteuerfrei, wenn keine Steuerentlastung auf Grund des DBA-Ungarn erfolgt. Wird daher die ungarische Dividendensteuer unter Berufung auf das DBA-Ungarn auf 10% herabgesetzt, geht hiedurch die Steuerbefreiung in Österreich verloren. (SWI 2000, 588)

AG

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