Am 15. 12. 2000 wurde in Kathmandu das DBA mit Nepal unterzeichnet. Das DBA wird gem seinem Art 27voraussichtlich ab dem Steuerjahr 2002 erstmals Wirksamkeit erlangen. Bis zum Wirksamkeitsbeginn des DBA allenfalls noch eintretende Fälle von Doppelbesteuerungen könnten - wie bisher - nur im Wege von Ausnahmegenehmigungen gem§ 48 BAOgelöst werden. Die nachstehende Übersicht enthält die wichtigsten Grundzüge des neuen Abkommens.