Viele Fragen im Zusammenhang mit demEuGH -Urteil vom09.03.2000Rs C-437/97 betreffend Getränkesteuer für alkoholische Getränke (kurz GetrSt) sowie mit den landesgesetzlichen Rückzahlungs- (Bereicherungs)verboten wurden bereits in zahlreichen Publikationen erörtert1)). Hier sollen nur neue Gesichtspunkte zu Fragen der zeitlichen Wirksamkeit des Urteils sowie des Beweises der Bereicherung vorgebracht werden. Dabei werden auch verfassungsrechtliche Überlegungen anzustellen sein.