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Umrechnung der Elektrizitätsabgabe von Euro auf Schilling

ErlassrundschauÖStZ 2001/68ÖStZ 2001, 22 Heft 1 und 2 v. 15.1.2001

ELAG: § 4 Abs 2

Verordnung (EG) Nr 1103/97 des Rates vom 17. 6. 1997: Art 5

Seitens des BMF bestehen keine Bedenken, die seit 1. 6. 2000 mit 0,015 Euro pro kWh festgelegte Elektrizitätsabgabe nach einer Umrechnung in Schilling mit 0,2064 S anzuwenden.

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