Die bundeseinheitliche „Werbesteuer“ trifft den Printbereich, die Hörfunk- und Fernsehwerbung sowie die Außenwerbung. Der Beitrag erörtert die Frage, ob und gegebenenfalls inwieweit Werbeleistungen, die im Internet und seinen Diensten, insbesondere dem WWW, erbracht werden, der österreichischen Werbeabgabe unterliegen.
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