Im Zusammenhang mit der Abschaffung der „anonymen“ Sparbücher wurde als steuerliche Begleitmaßnahme im § 15 Abs 1 Z 19 ErbStG eine neue Befreiung von der Schenkungssteuer für Schenkungen unter Lebenden und Zweckzuwendungen von inländischen Sparguthaben geschaffen. In der Abhandlung werden das begünstigte Vermögen, die am Schenkungsvorgang beteiligten Personen und vor allem die begünstigten Übertragungsarten vorgestellt. Weiters wird auf die Rückwirkung der Schenkungssteuerbefreiung, auf das Verhältnis zur Vorschrift zur Zusammenrechnung mehrerer Vermögensanfälle und auf die KESt-Anrechnung im Zusammenhang mit geschenktem Sparvermögen eingegangen.