Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland legt in IDW PS 201 (Stand: 28. 6. 2000) fest, welche Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze bei einer der Berufsauffassung entsprechenden Abschlussprüfung von Wirtschaftsprüfern unbeschadet ihrer Eigenverantwortlichkeit zu beachten sind und verdeutlicht zugleich gegenüber der Öffentlichkeit Inhalt und Grenzen derartiger Prüfungen.
Grundsatz