Nach § 190 Abs 2 HGB gehört zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung, dass die Eintragungen in den Handelsbüchern zeitgerecht vorgenommen werden. Die Zeitspanne, die (handelsrechtlich) zur Verfügung steht, wird im Schrifttum uneinheitlich beurteilt. Nicht gänzlich geklärt sei insbesondere die handelsrechtliche Bedeutung der steuerrechtlichen Parallelregelung (§ 131 Abs 1 Z 2 BAO). Nach einem Überblick über den Meinungsstand in Deutschland und Österreich stellt der Autor seine Überlegungen dar.