Auf Grund einer Änderung des § 33 Abs 4 Z 1 EStGdurch das Steuerreformgesetz 2000 sind nunmehr das steuerfreie Wochengeld (und vergleichbare Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung) gem § 3 Abs 1 Z 4 lit a EStG in die für den Alleinverdienerabsetzbetrag maßgeblichen Einkommensgrenze des (Ehe-)Partners einzurechnen. Der Autor setzt sich mit dieser Änderung kritisch auseinander.
Absetzbetrag