Der „Steuerinsider“ befasst sich mit einem konkreten Sachverhalt, bei dem die Postsparkasse ein Bearbeitungsentgelt für eine in Euro getätigte Überweisung einbehielt und somit eine Abgabe nicht als in voller Höhe entrichtet galt. Mit Erkenntnis vom 26.09.2000, 99/13/0196, kam der VwGH zum Ergebnis, dass diese „Bearbeitungsgebühr“ nicht zu Lasten des Abgabenschuldners gehen könne.
Abgabenschuldner