Zielsetzung des Beitrages sind Überlegungen zur Berufungsentscheidung im Senatsverfahren. Nach einer Auflistung der „Senatszuständigkeitsfälle“ und einer zusammenfassenden Darstellung, ua die Zusammensetzung der Berufungskommission, die Senatszusammensetzung und die mündliche Verhandlung betreffend, befassen sich die Autoren mit dem Inhalt der Berufungsentscheidung, dem Stichwort „meritorische Entscheidung“ und dem Unterschied Berufungsentscheidung zu Entscheidung der obersten Gerichte.