Seit 1. 8. 2000 ist ein neues Kridastrafrecht in Kraft; Ziel der Novelle ist die Entkriminalisierung des unternehmerischen Misserfolges. „Redliches Scheitern“ eines Unternehmers soll künftig nicht mehr strafbar sein. Schätzungen des Kreditschutzverbandes zufolge soll durch die Gesetzesreform die Zahl der Verurteilungen wegen fahrlässiger Krida von rund 1.600 pro Jahr um etwa drei Viertel reduziert werden. Nach Meinung des Autors zieht diese Strafrechtsnovelle auch zivilrechtliche Folgen nach sich.