Rz 3440 der EStR 2000 sieht - ebenso wie der frühere Jubiläumsgeldrückstellungserlass - aus Vereinfachungsgründen die Möglichkeit vor, den zum Ende des Wirtschaftsjahres 1999 (1998/1999) bestehenden so genannten "steuerunwirksamen Sockelbetrag" auf fünfzehn Jahre verteilt abzuschreiben.