Einkünfte eines in Deutschland ansässigen Mitarbeiters der deutschen Zweigniederlassung einer US-Gesellschaft, der beruflich für fünf Tage nach Österreich entsandt wird, sind gem Art 9 Abs 1 DBA-Deutschland in Österreich zu besteuern, soweit sie auf diese Entsendungszeit entfallen, und in Deutschland (unter Progressionsvorbehalt) von der Besteuerung auszunehmen.