Seit Ende des Jahres 2000 besteht ein Entwurf der 1997 gegründeten JWG für die Behandlung von Finanzinstrumenten im Jahresabschluss. Dieser Entwurf sieht erstmals eine konsequente Bewertung von Finanzinstrumenten nach dem Fair-Value-Konzept vor. Damit erübrigen sich im Bereich der Finanzinstrumente gesonderte Vorschriften für Hedging, da sämtliche Marktwertänderungen zum Zeitpunkt ihres Eintritts erfasst werden.