Nach Ansicht der Autorin besteht angesichts der unterschiedlichen steuerlichen Konsequenzen ein Bedarf, die Elemente zu finden, die die Grenzen zwischen Darlehen und den darlehensähnlich gestalteten Beteiligungen markieren. Während sie sich im ersten Teil ihrer Artikelserie (FJ 6/2001, 181) mit den topologischen Überlegungen und der Abgrenzung Darlehen zu Genussrecht befasste, setzt sie im zweiten Teil ihre Ausführungen zur Abgrenzung zwischen Darlehen und so genannten „gewinnbeteiligten Forderungen“ fort und erläutert die Differenz zwischen Darlehen und darlehensähnlichen Gestaltungen.