Am 1. 7. 2001 ist eine Verordnung des BMF in Kraft getreten, mit der die Auslegung des DBA-Liechtenstein im gegebenen Zusammenhang vollinhaltlich jener im Verhältnis zur Schweiz angeglichen wird. Im Unterschied zum Verhältnis zur Schweiz kommt jedoch im Verhältnis zu Liechtenstein dabei generell die Steueranrechnungsmethode zum Tragen. Der Artikel gibt den Wortlaut der Verordnung mit Anmerkungen des Autors wieder.