Der handelsrechtlich eindeutig kodifizierte Grundsatz der Werterhellung gilt infolge der ergänzenden Maßgeblichkeit auch für das Steuerrecht. Seine steuerrechtliche Anwendung wurde erstmals durch das Steuerreformgesetz 1993 und weiters durch den 1995 erschienenen Rückstellungserlass in Frage gestellt. Mit den EStR 2000 wurde diese Rechtsauffassung der Finanzverwaltung fortgesetzt.