Der Beitrag stellt den Anwendungsbereich und die Auswirkungen des § 12 Abs 3 KStG 1988 in systematischer Form dar (Allgemeines - Ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung und Verläußerungsverluste - Abzugsfähige Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverluste).