Der Gesetzgeber verpflichtet die Abgabenbehörde, nach Einlangen eines Antrages einen Bescheid grundsätzlich binnen sechs Monaten zu erlassen, wobei diese Frist das äußerste Zeitlimit darstellt, da die Entscheidung jeweils ohne unnötigen Aufschub zu erfolgen hat. Nach Ansicht der Autorin ist die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben nur durch Zusammenarbeit beider Seiten möglich.