vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die sechsmonatige Entscheidungspflicht der Finanzbehörden (Langheinrich, SWK 20/21/2001, S 546)

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2001/860ÖStZ 2001, 450 Heft 18 v. 15.9.2001

Der Gesetzgeber verpflichtet die Abgabenbehörde, nach Einlangen eines Antrages einen Bescheid grundsätzlich binnen sechs Monaten zu erlassen, wobei diese Frist das äußerste Zeitlimit darstellt, da die Entscheidung jeweils ohne unnötigen Aufschub zu erfolgen hat. Nach Ansicht der Autorin ist die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben nur durch Zusammenarbeit beider Seiten möglich.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!