vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Ausnahmegenehmigung nach den §§ 44 Abs 2 bzw 45 a BAO (Renner, SWK 20/21/2001, S 536)

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2001/859ÖStZ 2001, 450 Heft 18 v. 15.9.2001

Sobald ein Verein - etwa zu „Geldbeschaffungszwecken“ - durch Entfalten einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit dem „freien Markt“ in Konkurrenz tritt, läuft er Gefahr, die nach der BAO zustehenden Begünstigungen zu verlieren. Besonders unangenehm dabei ist, dass dies nicht nur für den „schädlichen“ Betrieb, sondern für die gesamte Vereinstätigkeit gilt. In den §§ 44 Abs 2 bzw 45a BAO wurde das Instrument der „Ausnahmegenehmigung“ geschaffen, durch das eine allfällige Steuerpflicht wenigstens zum Teil wiederum beseitigt wird. Der Autor durchleuchtet die Voraussetzungen für die Erteilung, aber auch die Entziehung derartiger Bescheide.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!