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Angebot an einen „unbestimmten Personenkreis“, Auflage zur „öffentlichen Zeichnung“

ErlassrundschauÖStZ 2001/841ÖStZ 2001, 434 Heft 17 v. 1.9.2001

KStG 1988: § 13 Abs 3, § 97 , InvFG 1993: § 42 Abs 3

Von einem Anbot an einen unbestimmten Personenkreis in tatsächlicher Hinsicht kann dann gesprochen werden, wenn

ein Anbot iSd § 861 ABGB vorliegt, daszusätzlich an einen unbestimmten Personenkreis gerichtet ist.

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