Vergütungen der Mitglieder der Übernahmekommission gemäß § 28 Übernahmegesetz, BGBl I 1998/127, stellen Funktionsgebühren iSd § 29 Z 4 EStG 1988 dar, es sei denn, sie wären als nichtselbständige Einkünfte gemäß § 25 Abs 1 Z 4 lit c EStG 1988 zu erfassen.
BMF , 26.07.2001