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Verzugszinsen bei arbeitsrechtlichen Forderungen (Rauch, ASOK 6/2001, 171)

ArtikelrundschauLohnsteuer, Kapitalertragsteuer und KommunalsteuerÖStZ 2001/800ÖStZ 2001, 402 Heft 16 v. 15.8.2001

Für Forderungen iZm einem Arbeitsverhältnis sieht § 49a ASVG im Verzugsfall eine Verzinsung in der Höhe von 2% pro Jahr über dem am Tag nach dem Eintritt der Fälligkeit geltenden Diskontsatz der OeNB vor.

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