Mit dem BBG 2001 wurde die Besteuerung der gesetzlichen Unfallrenten per 1. 1. 2001 durch Entfall der in § 3 Abs 1 Z 4 lit c EStG normierten Steuerbefreiung ohne Übergangsregelung eingeführt. Auf Grund massiver Kritik von diversen Interessengruppen wurde ein Härteausgleich beschlossen, der im Beitrag vorgestellt wird.