Durch das KMOG wurde für Investmentfonds eine neue Besteuerung der Substanzgewinne im Privatvermögen eingeführt. An der bisherigen Möglichkeit der Thesaurierung von Substanzgewinnen im Betriebsvermögen bei einem inländischen thesaurierenden Investmentfonds hat sich legistisch gesehen nichts geändert. Der Beitrag zeigt auf, dass die neue Substanzgewinnbesteuerung für Privatanleger auch an der Besteuerung im Betriebsvermögen nicht spurlos vorüber gegangen ist.