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Änderung der biometrischen Größen bei Pensions- und Jubiläumsgeldrückstellung

Dr. Karl KreiterÖStZ 2001/759ÖStZ 2001, 390 Heft 16 v. 15.8.2001

Bei Zugrundelegung neuer biometrischer Größen ist eine Verteilung der Auswirkungen gem§ 14 EStG 1988vorgesehen. Hiefür gibt es jedoch 2 methodische Ansätze. Einer Vorgangsweise, die einer Art Werterhellung entspricht, steht eine Verteilungsmöglichkeit im Sinne des§ 14 Abs 7 EStG 1988gegenüber, wobei bei „Pensionsempfänger“ stets eine Verteilung auf 3 Jahre vorzunehmen ist. Unterschiedlich hiebei ist auch die Behandlung eines allfälligen Unterdeckungsbetrags gem§ 116 Abs 4 EStG 1988.

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