Durch die Wohnrechtsnovelle 2000 wurden ua Änderungen in Bezug auf die vom Mieter zu leistenden Finanzierungsbeiträge vorgenommen. Diese Änderungen haben USt-rechtliche Auswirkungen, die zu einer ERgänzung der UStR 2000 führten. Im folgenden Beitrag wird diese UStR-Ergänzung dargestellt und anhand von Beispielen erörtert.