In einer vor kurzem zugestellten Entscheidung (B 1285/00 vom 27. 6. 2001; sieheÖStZB 2001/251, Heft 16) hat sich der VfGH mit der Frage befasst, ob die einkommensteuerlichen Regelungen zur Berücksichtigung von Unterhaltslasten gegenüber nicht haushaltszugehörigen Kindern (geschiedene Ehen, uneheliche Kinder) den Anforderungen der bisherigen VfGH-Judikatur zur Familienbesteuerung entsprechen.