Aus dem wachsenden Interesse der Anleger für Immobilienveranlagungen sowie aus dem rapiden Vordringen ausländischer Immobilienfonds auf dem österreichischen Markt ergibt sich die Notwendigkeit, ein österreichisches Immobilien-Investmentfondsgesetz sowie eine Reihe von begleitenden Novellen zu schaffen. Das BMF hat daher einen Entwurf für ein Immobilien-Investmentfondsgesetz ausgearbeitet und zur Begutachtung vorgelegt (Begutachtungsfrist bis 15. 9. 2001). Eckpunkte dieses Gesetzesentwurfes sind: