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Dispositionen über erbrechtliche Ansprüche - VwGH gegen VfGH (RdW 5/2001, 315)

ArtikelrundschauGebühren und Verkehrsteuern, BewertungÖStZ 2001/712ÖStZ 2001, 343 Heft 14 v. 15.7.2001

Seit dem Erkenntnis des VfGH vom 25.02.1999, B 128/97, sind alle Abfindungsgegenstände als unmittelbar iSd § 2 Abs 1 Z 1 ErbStG erworben zu betrachten. Dieser Judikaturrichtlinie hat sich der VwGH (Erkenntnis vom 28.09.2001, 2000/16/0327) nicht angeschlossen. Der zusammenfassenden Darstellung wird vor allem die Analyse dieser Rechtsentwicklung von Taucher in NZ 2001, 117-129 zu Grunde gelegt.

Abfindung

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