Im Erkenntnis vom 07.12.2000, 2000/16/0570, erklärte der VwGH die doppelte Vorschreibung der nach dem Gerichtsgebührengesetz vorgesehenen Eintragungs- sowie Veröffentlichungsgebühr für die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft nach dem Umwandlungsgesetz als rechtswidrig. Im Beitrag werden die wesentlichen Aussagen des VwGH dargelegt und Schlussfolgerungen für andere Umgründungsvorgänge gezogen.