2001 bringt wesentliche Neuerungen für die Besteuerung im Internet: Mit Regelungen für elektronische Rechnungslegung und einem Sonderregime für elektronisch erbrachte Dienstleistungen will die EU-Kommission das Umsatzsteuerrecht Internet-fit machen. Die OECD hat mittlerweile einen Kommentar des Musterabkommens für Doppelbesteuerungen für Internet-Aktivitäten veröffentlicht. Der Autor stellt die Auswirkungen auf Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Werbeabgabe und Gebührenpflicht dar.