Der Beitrag geht der Frage nach, ob die Sozialversicherungsbeiträge des Einzelunternehmers an die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft von Jahresbeginn bis zum Einbringungsvertrag Betriebsausgaben der GmbH sind, wenn das Einzelunternehmen rückwirkend zum Jahresbeginn eingebracht wird.