Mit dem BBG 2001 wurde in § 2 Abs 2b EStG 1988 die Grenze für Verlustverrechnungen mit 75% der positiven Einkünfte bzw des Gesamtbetrages der Einkünfte normiert. Der Beitrag stellt - systematisiert nach den einzelnen Typen von vortragsfähigen Verlusten bzw Wartetastenverlusten - die Anwendung dieser Bestimmung dar und beleuchtet sie kritisch.
Verlustverrechnung