Mit dem Kapitalmarktoffensivegesetz wurde nach Ansicht des Autors tatsächlich eine begünstigte Besteuerung ausschließlich für den Managementkreis von börsenotierten Aktiengesellschaften geschaffen. Die über § 3 Abs 1 Z 15 lit c EStG eingeführte Begünstigung realer Aktienoptionen finde weder aus einem Blick über die Grenzen Österreichs eine Rechtfertigung, noch sei sie im Hinblick darauf vertretbar, dass Manager von nicht börsenotierten Aktiengesellschaften und Unternehmen anderer Rechtsformen bei sachlich identer Abgeltung nicht begünstigt sind.