Der Autor kommt in seiner Abhandlung zum Ergebnis, dass ungeachtet der mittlerweile vorliegenden negativen Entscheidungen des EuGH und des VfGH weiterhin erhebliche Bedenken gegen die Vereinbarkeit der Mindestkörperschaftsteuer mit dem Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht bestehen würden. Der Geltendmachung diesbezüglicher Bedenken im Zuge künftiger Rechtsmittelverfahren stünden die erwähnten Entscheidungen nicht grundsätzlich entgegen.