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Neufestsetzung von Gerichtsgebühren u. Bemessungsgrundlagen mit 1. 7. 2001

Die erste Seite aktuellÖStZ 2001/651ÖStZ 2001, 329 Heft 14 v. 15.7.2001

Gemäß § 31a Gerichtsgebührengesetz sind die Gerichtsgebühren um 10% anzuheben, wenn der Verbraucherpreisindex gegenüber der der letzten Festsetzung zugrunde liegenden Indexzahl um 10% gestiegen ist. Verordnung des BMJ; BGBl II 2001/213, ausgegeben am 12. 6. 2001. (ARD 5224/5/2001)

Gerichtsgebühr

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