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Inländische Vertriebsassistenz für schweizerischen Medikamentenhersteller (EAS 1825 v 2. 4. 2001)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-SchweizÖStZ 2001/634ÖStZ 2001, 303 Heft 12 v. 15.6.2001

Sind Angestellte einer schweizerischen Kapitalgesellschaft in Österreich in der Weise tätig, dass sie österr Zahnärzte aufsuchen und dort Bestellungen für Produkte der schweizerischen Firma im Namen eines österreichischen Importeurs (Zwischenhändlers) dieser Produkte entgegennehmen, dann begründen sie hiedurch keine "Vertreterbetriebstätte" des schweizerischen Unternehmens in Österreich. Denn wenn die Medikamente nur vom österr Zwischenhändler gekauft werden können, wenn sonach offenkundig ist, dass die betreffenden Angestellten keine Vollmacht besitzen, für ihren schweizerischen Arbeitgeber Verkaufsverträge abzuschließen (bzw dem gleichzustellende Bestellungen entgegenzunehmen), dann ist das für die Vertreterbetriebstätte wesentlichste Tatbestandselement nicht erfüllt. Dass Bestellungen für den österr Zwischenhändler entgegengenommen werden, ist daher im gegebenen Zusammenhang unschädlich. (SWI 2001, 200)

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